Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Neusiedler Seebahn GmbH ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web- Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.neusiedlerseebahn.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit
Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1"
beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018- 08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Bei den Webseiten (ausgenommen PDF-Format) sind uns keine nicht konformen Inhalte bekannt. Während des Entwicklungs- und Qualitätssicherungs-Prozesses wurden alle zum Zeitpunkt der Accessibility-Analyse bekannten Barrieren bei den HTML-Ausgaben behoben.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
    Die auf der Website publizierten PDF-Dokumente sind größtenteils nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader- Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist u.a. das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) bei diesen Dokumenten nicht erfüllt.
    An der Behebung dieser Mängel wird aktuell im Rahmen eines weiteren Analyseund Korrektur-Prozesses gearbeitet. Die Dokumente werden ausgetauscht, sobald aktualisierte barrierefreie Versionen verfügbar sind, oder es werden Textalternativen erstellt.
  2. Unverhältnismäßige Belastung
    Keine Barrieren in dieser Kategorie
  3. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
    Inhalte von Dritten, beispielsweise die angebundene bzw. verlinkte externe Fahrplananwendung der Österreichischen Bundesbahn, die nicht im Einflussbereich der Neusiedlerseebahn GmbH liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden. Der auf dieser Website integrierte Teil der Anwendung „Fahrplansuche“ (Fahrplansuche-Formular) wurde dem Analyse- und Verbesserungsprozess unterzogen und als WCAG-AA-konform eingestuft

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 3. April 2023 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte durch eine Accessibility-Analyse nach WCAG 2.1 Konformitätslevel AA durch den externen Dienstleister Pixel Melange Ing. Jürgen Bartl [www.pixel-melange.com]. Analyse- und Überarbeitungszeitraum war Dezember 2022 bis April 2023.

Die Erklärung wurde zuletzt am 3. April 2023 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern - Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese an den untenstehenden Kontakt zu melden. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Kontakt: office(at)neusiedlerseebahn.at 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

https://www.ffg.at/form/kontaktformular-beschwerdestelle 

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie unter:

https://www.ffg.at/barrierefreiheit/beschwerdestelle